Müssen Lernende Kostgeld zahlen?
Es ist wieder soweit, viele Lernende freuen sich auf ihren ersten grossen Lohn. Aber der Lehrlingslohn ist nicht Taschengeld, denn die Eltern haben das Recht auf einen angemessenen Beitrag an die Unterhaltskosten.
Was sagt das Gesetz
Im Art. 323 des ZGB steht klar, dass Kinder ihren Verdienst selber "verwalten und nutzen" dürfen. Im selben Artikel steht aber auch: "Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet." Eltern dürfen also grundsätzlich ein Kostgeld verlangen. Wie hoch dieser Beitrag ist, hängt von der Höhe des Lehrlingslohnes ab.
Den Lohn selber verwalten
Um den richtigen Umgang mit Geld zu lernen, ist es sinnvoll, wenn die Lernenden ihren Lohn selber verwalten. Mit Hilfe eines Budgets können die einzelnen Ausgaben besser geplant werden. Je nach Höhe des Lehrlingslohnes leisten die Eltern nach wie vor einen Anteil an die anfallenden Kosten. Gegen Ende der Lehre, wenn der Lohn schon recht hoch ist, können Lernende oftmals alle ihre laufenden Unterhaltskosten selber bezahlen. Ob noch genügend Geld übrig ist für ein Kostgeld, also ein Beitrag an die Verpflegungs- und Wohnkosten im Elternhaus, bringt die Budgetaufstellung an den Tag. Wichtig ist dabei auch das gemeinsame Gespräch am Familientisch.
Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter www.budgetberatung.ch
Zum Beispiel Budgetrichtlinien für Lernende von Fr. 400.- bis Fr. 1'800.- Lohn pro Monat oder online Berechnungsformulare zum direkten Erstellen des Budgets.
Schulden vermeiden
Dank Kreditkarte kann man heute Geld ausgeben, das man nicht hat. Deshalb ist das bargeldlose Bezahlen nicht zu empfehlen. Die böse Überraschung folgt unweigerlich am Ende des Monats.
Auch das Handy kann zur Schuldenfalle werden. Prepaid statt Abo und kein Internet übers Handy hilft sparen.
Grosse Anschaffungen nicht auf Pump kaufen. Teilzahlung(Leasing) ist immer teurer als Barzahlung. Deshalb lohnt es sich zu sparen. Was man sich selbst erarbeitet hat und bar bezahlen kann, das macht doppelt Freude.
So könnte ein Lehrlingsbudget aussehen:
Einnahmen netto pro Monat (ohne 13. Monatslohn/Gratifikation) |
Fr. 550.00 | Fr. 1'000.00 |
Fixkosten Krankenkasse (Prämienverbilligung Gemeinde) Fahrkosten (öffentlich/Velo/Mofa/Roller) |
Fr. 0.00 Fr. 90.00 |
Fr. 200.00 Fr. 90.00
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Persönliche Auslagen Taschengeld Handy Kleider/Schuhe Coiffeur/Körperpflege Schulmaterial (ohne Lehrmittel) Sport/Musik |
Fr. 160.00 Fr. 30.00 Fr. 80.00 Fr. 30.00 Fr. 10.00 Fr. 0.00 |
Fr. 180.00 Fr. 30.00 Fr. 90.00 Fr. 40.00 Fr. 10.00 Fr. 50.00 |
Rückstellungen Gesundheitskosten (Franchise/Selbstbehalt/Zahnarzt) Steuern Sparen (Ferien/Fahrstunden etc.) |
Fr. 0.00 Fr. 0.00 Fr. 100.00 |
Fr. 50.00 Fr. 10.00 Fr. 150.00 |
Verfügbarer Betrag für auswärtige Verpflegung und/oder Kostgeld |
Fr. 50.00 |
Fr. 100.00 |
Bei sämtlichen Fr. 0.00-Posten übernehmen dei Eltern die Kosten.